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AGG Gleichbehandlung

Gleichbehandlung Versorgung

Tadao Maruku und sein Lebenspartner lebten in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Nach dem Tod des Lebensgefährten beantragt Maruku die Hinterbliebenenpension.
Das Versorgungswerk lehnt ab.
Der Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer beim EuGH sieht hierin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Fall noch nicht entschieden
Anders der BGH, der die Privilegierung von Ehepartnern als rechtmäßig ansieht.


Betriebsrat - keine Mitwirkung

Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, solange der ArbG nicht vom gesetzlich vorgeschriebenen Beschwerdeverfahren abweicht. Die Einrichtung der Beschwerdestelle ist Keine Ordnungsmassnahme des Betriebes, sondern stellt einen Vollzug des Gesetzes dar.Der Arbeitgeber kann generell festlegen, wer für die Entgegennahme von Beschwerden zuständig ist.
AG Hamburg, Beschluss vom 20.2.2007 9 BV 3/07




Gleichbehandlung - ein kleines Wunder?

Alexandra Hai – erste Gondolliere in Venedig
London: Der Tower wird von der ersten weiblichen Beafeaterin bewacht.
Erstmals: 2007 gleiches Preisgeld für Mann und Frau in Wimbledon



Jehova mit 1,0 - Einstellungsprobleme in Bayern

ie 1,0 Abiturientin K.K. bewarb sich als Beamtin im nichttechnischen Dienst und wurde bei der Einstellungsbehörde einer „Gewissensprüfung“ unterzogen. Dabei wurden ihr aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas Fragen dahingestellt, ob ihr die religiösen Gesetze wichtiger als die staatlichen seien. Weiterhin wurde sie gefragt, ob sie den „Wachturm (Anm.:Zeitschrift der Zeugen Jehovas) lesen würde und wann ihre Eltern von der katholischen Kirche zu den Zeugen Jehovas übergetreten waren.
Die Bewerberin klagte erfolgreich beim Landgericht München I auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

LG München I Urteil v. – 15 O 12731/06

Die massiven Fragen der Einstellungsbehörde sind massiv „neben der Sache“. Entsprechend dem Vergleichsvorschlag wurden der Kl. 7749 Euro gezahlt und die Behörde akzeptierte ausdrücklich die Formulierung, dass die Nichteinstellung aus Glaubensgründen rechtswidrig war.


Vorzeitige Rente nach Transsexuellen-Operation?

Art. 4 I RiLi 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit ist dahingehend auszulegen, dass er Rechtsvorschriften entgegensteht, die einer Person, die sich gemäß den Voraussetzungen des nationalen Rechts einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, die Gewährung einer Ruhestandsrente zu versagen, weil sie noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht hat, während diese Person mit 60 Jahren Anspruch auf eine solche Rente gehabt hätte, wenn sie nach dem nationalen Recht als Frau anzusehen gewesen wäre.
EuGH, Urteil vom 27.4.2006 - C-423/04


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