|
|
 |
 |
 |
 |
Handelsgeschäfte
|
Kaufmännische Gebräuche
|
 |
Auch "Ungelernte" werden aufgrund ihres Handelsgewerbes wie Kaufleute behandelt und haben insbesondere folgende Handelsgebräuche zu beachten:
|
 |
Zustandekommen des Vertrages durch Schweigen
|
 |
Verkürzung der Gewährleistung bei Verletzung der Obliegenheiten
|
|
|