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Auszug aus der Fall-Sammlung  

HGB Handelsrecht

Das Recht der Kaufleute

wird im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Der Begriff des Kaufmanns suggeriert etwas Ehrenhaftes mit solider Ausbildung und sorgfältigem Handeln. Die Historie verweist auf die Hanse, berühmte Familien wie die Fugger, Medici, Literatur-Beispiele wie die "Budden-brooks". Das Gesetz (§ 347 I HGB verweist auf die Sorgfaltspflicht-Verpflichtung mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns."


§ 1 HGB: Ist-Kaufmann

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.


Folgen der Kaufmanns-Eigenschaft

("Zwangs-")Mitgliedschaft mit Beitragspflicht in der Industrie- und Handelskammer (IHK) - teilweise umstritten
Geringeren Rechtsschutz bei kaufmännischen Geschäften
Eintragung in das Handelsregister - teilweise mit Publizitäts-Pflichten
Strengere Anforderungen an die Sorgfalt
Für Rechtsstreitigkeiten unter Kaufleuten: Kammer für Handelssachen beim Landgericht
Wir verdeutlichen diese Tatsachen mit unserer umfangreichen Fall-Sammlung und einem eigenen Skriptum.



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