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Typisch juristisch?!
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Fristen und Termine
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Notfristen und "Normal-"Fristen
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Fristen werden oftmals dargestellt als Erfindung der Juristen und sollen den Vorteil haben, dass sich manches Problem von allin dadurch erledigt, dass ein bestimmter Zeitpunkt erreicht oder abgelaufen ist. Sog. Not-Fristen müssen als solche im Gesetz bezeichnet werden und können nicht verlän-gert werden.
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Fristen-Bitte als Anerkenntnis?
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Bittet ein Mieter nach Aufforderung zur Durchführung aufgezählter Arbeiten um Schönheits-reparaturen, kann hierin ein deklaratorisches Schuldanerkentnis liegen. Die Folge ist der Ausschluss des Mieters mit Einwendungen. KG Berlin, Urteil v. 6.4.2006 – 8 U 99/05 Tipp: "Diese Bitte um Fristverlängerung bedeutet das Vorbehalten meiner Rechte."
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Übliche Zugangs-Zeit Sylvester
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Ein Schriftstück, das an einem Sylvesternachmittag (Werktag) eingeworfen wird, obwohl in diesem Betrieb am Sylvesternachmittag nicht gearbeitet wird, geht erst am nächsten Tag (1. Januar) ein. BGH, Urteil vom 5.12.2007 – XII ZR 148/05
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