Diese Webseiten dienen nicht nur meinen Studenten, sondern geben zugleich eine Übersicht für rechtlich Interessierte. +++ Info BERLIN Telefon 030-4490841 / Fax 030-47374451 oder KARLSRUHE 0721-23637 / Fax 0721-28043 / HERZLICH WILKOMMEN!
Personen
Sachen und Tiere
Wichtig: Rechtsgeschäfte
Bedingung und Zeitbestimmung
Vertretung und Vollmacht
Einwilligung und Genehmigung
Fristen und Termine
Verjährung = Leistungsverweigerungs-Recht
Selbsthilfe
Sicherheitsleistung

Typisch juristisch?!  

Fristen und Termine


Typisch juristisch?!

Fristbeginn

Fristverlängerung

Samstag - Werktag oder nicht?




Notfristen und "Normal-"Fristen

Fristen werden oftmals dargestellt als Erfindung der Juristen und sollen den Vorteil haben, dass sich manches Problem von allin dadurch erledigt, dass ein bestimmter Zeitpunkt erreicht oder abgelaufen ist.
Sog. Not-Fristen müssen als solche im Gesetz bezeichnet werden und können nicht verlän-gert werden.


Fristen-Bitte als Anerkenntnis?

Bittet ein Mieter nach Aufforderung zur Durchführung aufgezählter Arbeiten um Schönheits-reparaturen, kann hierin ein deklaratorisches Schuldanerkentnis liegen.
Die Folge ist der Ausschluss des Mieters mit Einwendungen.
KG Berlin, Urteil v. 6.4.2006 – 8 U 99/05
Tipp: "
Diese Bitte um Fristverlängerung bedeutet das Vorbehalten meiner Rechte."


Übliche Zugangs-Zeit Sylvester

Ein Schriftstück, das an einem Sylvesternachmittag (Werktag) eingeworfen wird, obwohl in diesem Betrieb am Sylvesternachmittag nicht gearbeitet wird, geht erst am nächsten Tag (1. Januar) ein.
BGH, Urteil vom 5.12.2007 – XII ZR 148/05


Impressum: RA Berend Blöcker Feedback Kanzlei