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Begriff der Verjährung  

Verjährung = Leistungsverweigerungs-Recht


Begriff der Verjährung

Verjährungsbeginn § 199 BGB

Hemmung der Verjährung § 202 BGB

Neubeginn der Verjährung § 212 BGB

Wichtige Vorschriften

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Fall-Beispiele:




Die Verjährung ist eine EINREDE

und muß deutlich gegenüber dem Gericht vorgebracht werden!


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