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Fälle zum Schuldrecht BT
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Beschaffenheit - unmittelbar an der Sache
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K war branchenfremd und bat den Handelsvertreter H um Hilfe bei der Anschaffung von Waschautomaten und einen Wäsche-Trockner. In den AGB der Beklagten war ein Haftungs-ausschluß für Verkauf und Beratungen durch die Handelsvertreter vorgesehen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben waren. Es kam zu Störungen durch den Trockner. Aufgrund der Beanstandungen anderer Mitbewoh-ner und des Gewerbeamtes mußte der Betrieb eingestellt werden. K klagt auf Rückzahlung des Kaufvertrages und Schadensersatz hinsichtlich der Aufwendun-gen, da die Bekl. in Kenntnis der Branchenfremdheit des Käufers K nicht richtig beraten habe.
Die Parteien streiten u.a. darüber, ob ein Beschaf-fenheitsfehler des Trockner gegeben war. Da die Nutzung jedoch an dem zu geringen Kamin scheiterte, verneinte der BGH einen Beschaffenheitsfehler mit dem Hinweis, dass dieser der Kaufsache selbst anhaften müsse. BGH, Urt. v. 12.6.1985 – VIII ZR 176/84
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"Jahreswagen" als Beschaffenheit
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Ein von einem Kraftfahrzeughändler als „Jahreswagen“ verkauftes Gebrauchtfahrzeug entspricht regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn zwischen der Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate liegen. BGH, Urt. v. 7.6.2006 – VIII ZR 180/05
vgl. auch „Lager-Platz-Fälle“ in denen das Fahrzeug zwischen werkseitiger Herstellung und Erst-Verkauf des Händlers mehrere Monate auf dem Fabrik- bzw. Händlergelände lagert.
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Altersangaben beim Papagei
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Eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 I 1 BGB erfordert lediglich, dass eine zum Vertragsinhalt gewordene Beschreibung der Sache vorliegt; auf eine Gewährsübernahme des Verkäufers für die Richtigkeit der Beschreibung kommt es hingegen nicht an. Die unzutreffende Altersangabe eines zum Verkauf angebotenen Vogels berechtigt den Käufer gem. § 437 Nr. 2 BGB zum Rücktritt vom Kaufvertrag. LG Köln, Urt. v. 8.6.2005 – 9 S 388/04
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