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Besitz §§ 854-872 BGB
Allgemeine Vorschriften Grundstück-Recht
Eigentum §§ 903-1011 BGB
Dienstbarkeiten §§ 1018-1093 BGB
Vorkaufsrecht §§ 1094-1104
Reallasten §§ 1105-1112 BGB
Hypothek - Grundschuld §§ 1113-1203 BGB
Pfandrechte §§ 1273-1296 BGB

Abstraktion: Vertragsrecht - Sachenrecht  

Sachen-Recht


Abstraktion: Vertragsrecht - Sachenrecht

Eigentum - Pfand

U3




Das Sachenrecht regelt die Rechtsverhältnisse

an beweglichen (Mobiliar) und unbeweglichen Sachen (Immobilien). Die Beteiligten sind regelmäßig der Eigentümer und der Besitzer.


Eigentums-Vorbehalt - Sicherungseigentum

Eigentumsvorbehalt § 449 BGB  Sicherungseigentum 
   
   



Eigentümer - Besitzer

Eigentümer  Besitzer § 854 BGB 
Der Eigentümer ist die Person, der eine Sache rechtlich zuzuordnen ist.  Der Besitzer übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache aus, z.B. der Mieter im Rahmen des Mietvertrages. 
   



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