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Invidual-Arbeits-Recht
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Arbeits-Recht
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Streit-Animation
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Bitte Sonderseiten Arbeitsrecht lesen!
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Wer in die Kündigung einwilligt, riskiert die vorübergehende Sperrung des Arbeitslosengeldes. Zwangsläufig wird gegen jede Kündigung auch dann gestritten, wenn die schlechte Lage des Betriebes oder das Ende der Beschäftigung so sicher wie das Amen in der Kirche ist. Und mit entsprechender Wahrscheinlichkeit wird ein solcher - unnötiger "gesetzesbefohlener Streit" im Vergleich enden. Nutzen Sie unsere umfassenden Informationen auf unseren Sonderseiten Arbeitsrecht mit umfassenden Erläuterungen.
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Arbeitsrecht - besonderes Dienstrecht
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Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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§ 5 I 2 ArbGG Eine selbständige Hebamme, die aufgrund eines Belegvertrages im Krankenhaus tätig wird, ist im Verhältnis zum Krankenhausträger keine arbeitnehmerähnliche Person. BAG, Beschl. v. 21.2.2007 – 5 AZB 52/06
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