Diese Webseiten dienen nicht nur meinen Studenten, sondern geben zugleich eine Übersicht für rechtlich Interessierte. +++ Info BERLIN Telefon 030-4490841 / Fax 030-47374451 oder KARLSRUHE 0721-23637 / Fax 0721-28043 / HERZLICH WILKOMMEN!
Rechtsnormen
Bewerbung
Arbeitsverhältnis
Betriebsrat
Tarifvertrag
Betriebsübergang
Störungen
Beendigung
Arbeitsgerichtsbarkeit
Besonderheiten
Teilzeitbefristung

Invidual-Arbeits-Recht  

Arbeits-Recht

Streit-Animation


Invidual-Arbeits-Recht

Kollektiv-Arbeitsrecht

Betriebsrat




Bitte Sonderseiten Arbeitsrecht lesen!

Wer in die Kündigung einwilligt, riskiert die vorübergehende Sperrung des Arbeitslosengeldes. Zwangsläufig wird gegen jede Kündigung auch dann gestritten, wenn die schlechte Lage des Betriebes oder das Ende der Beschäftigung so sicher wie das Amen in der Kirche ist. Und mit entsprechender Wahrscheinlichkeit wird ein solcher - unnötiger "gesetzesbefohlener Streit" im Vergleich enden. Nutzen Sie unsere umfassenden Informationen auf unseren Sonderseiten Arbeitsrecht mit umfassenden Erläuterungen.


Arbeitsrecht - besonderes Dienstrecht




Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

§ 5 I 2 ArbGG
Eine selbständige Hebamme, die aufgrund eines Belegvertrages im Krankenhaus tätig wird, ist im Verhältnis zum Krankenhausträger keine arbeitnehmerähnliche Person.
BAG, Beschl. v. 21.2.2007 – 5 AZB 52/06




Impressum: RA Berend Blöcker Feedback Kanzlei