die eigentliche Unterscheidung zwischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung einerseits und Gesellschaften mit persönlich und unbegrenzt haftenden Gesellschaftern wurde durch einen "Zwitter" legalisiert.
Paradox: Volle Haftung durch beschränkt Haftenden!
Kommanditgesellschaft (KG) §§ 105,161 ff. HGB
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit GmbH als Vollhaftenden
als Vollhafter
Handelsregister A für Personengesellschaften
Handelsregister B für Kapitalgesellschaften
In der Regelung Doppelfunktion des Geschäftsführers aufgrund von Koppelungsverträgen mit Tätigkeiten für GmbH und KG.
Domino-Effekt in der Insolvenz: GmbH und KG ziehen sich gegenseitig in die Insolvenz
Jede Gesellschaft muß eigene Bilanzen erstellen.
Geringe Kreditwürdigkeit
Verstärkte Publizitäts-Pflichten vgl. auch Gesetz zur Kontrolle und Transparenz von GmbH & Co KG (KontraG).