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Kommanditgesellschaft
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Aktiengesellschaft
GmbH & Co KG

Gründung einer Gesellschaft  

Gesellschafts-Recht

GmbH - Gesellschaft mit (un)beschränkter Haftung


Gründung einer Gesellschaft

Veränderungen, Umwandlungen u.ä.

Beendigung der Gesellschaft(en)




Gesellschaft ist eine Personenmehrheit

Unter dem Begriff der Gesellschaft versteht man eine Personen-Mehrheit. Diese logische Definition wurde durch die gesetzlichen Möglichkeiten der sogenannten Ein-Mann-Gesellschaft beeinträchtigt. Im Bereich der GmbH und Aktiengesellschaften sind Ein-Mann-Gesellschaften zulässig.


Wieso Ein-Mann-Gesellschaften?

Ein-Mann = Ein-Mann-Gesellschaft? Diese unlogische Erscheinung beruht auf der früheren "Trickserei" im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei der GmbH und der Aktiengesellschaft. Eine Gesellschaft benötigte früher mindesten 2 Gesellschafter. Deshalb kam man kurzerhand auf die Idee: Zwei und mehr Personen übernehmen bei Gründung Gesellschaftsanteile und über-tragen diese später auf einen einzigen Gesellschafter.


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