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Prozesskostenhilfe

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Hilfe für Minderbemittelte

     
Beratungs-Hilfe  Minderbemittelte, d.h. Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht an ihrem Wohnort die Übernahme der anwaltliche Beratungskosten mit einer Selbstbeteiligung von 10 Euro beantragen.  Geeignet für Studenten / Rentner / Arbeitslose u.ä. 
Prozess-Kosten-Hilfe  "Das Vorurteil", d.h. das Gericht prüft auf Antrag die Gewährung der Übernahme der Kosten für den eigenen Anwalt (nicht des Gegners!) und der Gerichtskosten. Voraussetzung sind: Bescheidene Vermögensverhältnisse und Erfolgsaussicht.   
Stundung der Gerichtskosten      



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