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Prozesskostenhilfe
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Hilfe für Minderbemittelte
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Beratungs-Hilfe
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Minderbemittelte, d.h. Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht an ihrem Wohnort die Übernahme der anwaltliche Beratungskosten mit einer Selbstbeteiligung von 10 Euro beantragen.
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Geeignet für Studenten / Rentner / Arbeitslose u.ä.
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Prozess-Kosten-Hilfe
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"Das Vorurteil", d.h. das Gericht prüft auf Antrag die Gewährung der Übernahme der Kosten für den eigenen Anwalt (nicht des Gegners!) und der Gerichtskosten. Voraussetzung sind: Bescheidene Vermögensverhältnisse und Erfolgsaussicht.
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Stundung der Gerichtskosten
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