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Zum Nachdenken

Zum Nachdenken - deshalb nicht für den Unterricht?

Es ist eine alte Weisheit: Man lernt nicht für den Lehrer, sondern für sich. Und man lernt für das Leben. Das bedeutet nicht zwangsläufig reines Pauken und Auswendiglernen, sondern die ständige Bereitschaft zum Nachdenken. Denn das Recht muß überzeugen können. Deshalb möchte ich hier einige Denkanstöße geben.


Der Gewinner liest kein Urteil, der Verlierer...

...sucht Halt und braucht eine überzeugende Begründung. Eine Gerichtsverhandlung soll Frieden stiften. Am besten in der Güteverhandlung, vielleicht mit einen Vergleich oder einer schlichtenden Mediation. Aber Juristen sind Entscheider und deshalb müssen Richter oftmals ein Urteil fällen, das oftmals einen Sieger und einen Verlierer kennt.
Und wenn es heißt: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen..." liest der Gewinner nur diesen Satz und der Verlierer versteht die Welt und seinen "Glauben an die Gerechtigkeit" nicht mehr. Gute Juristen und gute Richter vermeiden die "juris-tische Fließbandarbeit" und wissen, dass man nicht dem Gewinner, sondern dem Verlierer sehr sorgfältig das Urteil begründen muß. Viele Rechtsanwälte und Richter haben einfach verges-sen, dass man sich Mühe geben muß, damit am Recht nicht gezweifelt wird.


Lesen Sie mal wieder ein anständiges Buch...

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Carl Hau in meinen Sonderseiten "Strafe und Vollzug"
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